Vergewaltigungsvorwurf: Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungen gegen Ronaldo

Im Fall des Vergewaltigungsvorwurfs gegen Fußball-Superstar Cristiano Ronaldo will die Staatsanwaltschaft des Clark County im US-Bundestaat Nevada keine Anklage erheben. Der Fall werde mangels an zweifelsfreien Beweisen nicht weiter strafrechtlich verfolgt, hieß es am Montag aus der Bezirksstaatsanwaltschaft in Las Vegas.

„Basierend auf einer Überprüfung der gegebenen Informationen (…) können die Anschuldigungen gegen Cristiano Ronaldo bezüglich eines sexuellen Übergriffs nicht zweifelsfrei bewiesen werden“, teilte das Büro des Bezirksstaatsanwalts.

Die US-Amerikanerin Kathryn Mayorga hatte Ronaldo vorgeworfen, sie 2009 in Las Vegas vergewaltigt zu haben. Ronaldo hatte das stets zurückgewiesen. Was in Las Vegas zwischen den beiden vorfiel, sei dem Sportler zufolge einvernehmlich gewesen, hatte sein Anwalt Peter Christiansen gesagt.

Nach Darstellung Mayorgas lernte der damals 24-jährige Fußballer sie in einem Nachtclub in Las Vegas kennen. Er lud sie demnach in seine Hotel-Suite ein und vergewaltigte sie dort, heißt es in der Klageschrift. Danach habe er sich entschuldigt und erklärt, er sei „normalerweise ein Gentleman“.

Im vergangenen Jahr räumte Mayorga ein, im Zuge einer finanziellen Einigung von rechtlichen Schritten abgesehen und einer Schweigevereinbarung zugestimmt zu haben. Ende September reichte sie dann doch eine Zivilklage ein. Wegen ihrer neuerlichen Vorwürfe nahm die Polizei in Las Vegas die Ermittlungen wieder auf.

Nach Bekanntwerden der Klage waren die Aktien von Ronaldos Club Juventus Turin eingebrochen. Ronaldo war vor einem Jahr von Real Madrid für rund 100 Millionen Euro zu Juve gewechselt. In der vergangenen Saison hatte er das Team zum achten Meistertitel in Serie geführt. (APA)

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